Dienstleistungen
Dienstleistungen
Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen
Das Rechtsdienstleistungsregisterist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register. Darin werden Personen registriert, denen
- Inkassodienstleistungen,
- Rentenberatung oder
- Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.
Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:
- Suche nach Rechtsdienstleistern (z.B. in Ihrer Wohnortnähe)
- Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
- Feststellung, welchen Personen, die grundsätzlich ohne Registrierung Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, die Erbringung untersagt ist
Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.
Zuständigkeit
Unterlagen
keine
Ablauf
Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.
Kosten
keine
Formulare
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.10.2015 freigegeben.