Dienstleistungen
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Feuerbestattung beantragen
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene nach der Trauerfeierlichkeit mit dem Sarg eingeäschert. Die Urne wird im Allgemeinen 10 bis 14 Tage nach der Trauerfeier beigesetzt.
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Einäscherungsortes
Voraussetzungen
Sie möchten eine verstorbene Person einäschern lassen.
Unterlagen
- ausdrückliche Verfügung des Verstorbenen oder - falls eine solche nicht vorliegt - der nächsten Verwandten
- Todesbescheinigung (bei Sterbefällen außerhalb des Landes Baden-Württemberg: Sterbeurkunde)
- Bescheinigung eines zuständigen Arztes, dass er bei der Untersuchung der Leiche keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt hat
Hinweis: Die Untersuchung der Leiche ist von einem anderen Arzt als demjenigen, der die Leichenschau durchgeführt hat, vorzunehmen. Über die zuständigen Ärzte können die Landratsämter oder die Stadtverwaltungen der Stadtkreise Auskunft geben, die für den Sterbeort beziehungsweise Einäscherungsort zuständig sind.
Ablauf
Die Erlaubnis zur Feuerbestattung erteilt die Gemeinde des Einäscherungsortes. Sind Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorhanden, ist die Todesart ungeklärt oder handelt es sich um die Leiche einer unbekannten Person, wird die Erlaubnis erst erteilt, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht die Feuerbestattung schriftlich genehmigt hat.
Kosten
Die Gebühren beziehungsweise Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
Verwandte Themen
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- Sterbeurkunde beantragen
- Todesfall anzeigen
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.02.2021 freigegeben.