In der Übersicht
- Grundpreis für die Bereitstellung von Anlage und Messeinrichtung pro Monat: 1,50 Euro
- Wasserpreis seit 01.01.2022: 1,75 Euro (zzgl. 7 % Mwst) / m³
- Schmutzwassergebühr seit 01.01.2022: 3,50 Euro / m³
- Niederschlagswassergebühr: 0,85 Euro / m² versiegelter Fläche
- Wasserversorgungssatzung (PDF-Datei)
- Abwassersatzung (PDF-Datei (PDF-Datei)) (PDF-Datei)
Wasseruhren ablesen
Zum Ende des Jahres müssen die Wasseruhren abgelesen werden. Hierzu werden jährlich Mitte Dezember Selbstablesebriefe ausgetragen. Die Eigentümer werden gebeten, die Wasseruhren selbst abzulesen und die Zählerstände sowie die Zählernummer der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Aufgrund der abgelesenen Zählerstände werden die Endabrechnungen erstellt.
Abschlagszahlungen
Selbstzahler - ohne SEPA-Basislastschriftmandat (PDF-Datei) (Abbuchungsermächigung) - erhalten für die Abschlagszahlungen keine gesonderten Zahlungsaufforderungen. Deshalb bitten wir alle Selbstzahler um Beachtung, dass der nächste Wasser-/Abwasserabschlag am 01.05. + 01.07. + 01.09. + 01.11. zur Zahlung fällig ist.
*Gesplittete Abwassergebühr
Die gesplittete Abwassergebühr teilt sich auf in eine
- Schmutzwassergebühr, diese wird nach dem Frischwasserbezug berechnet und in eine
- Niederschlagswassergebühr, hierfür sind die befestigten Flächen auf einem Grundstück maßgeblich.
Für die Niederschlagswassergebühr werden alle Dachflächen sowie befestigte Flächen auf einem Grundstück herangezogen. Voraussetzung: Sie müssen unmittelbar oder mittelbar an eine öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen sein.
Die Flächen werden unterschiedlich bewertet (Bewertungsfaktor):
Dachfläche:
- D1 – Standarddach flach oder geneigt: 0,9 / m²
- D2 – Gründach: 0,3 / m²
Befestigte Fläche:
- B1 – Asphalt, Beton, Bitumen, fugenvergossene Pflasterflächen: 0,9 / m²
- B2 – Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster: 0,6 / m²
- B3 – Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster 0,3 / m²
Rechenbeispiel:
- D1 - Standarddach: 108 m² x 0,9 (Bewertungsfaktor) = 97 m² (gebührenpflichtige versiegelte Fläche)
- Für Zisternen und Versickerungsanlagen mit Notüberlauf und mit Regenwassernutzung gibt es Ermäßigungen.
Formular & Ansprechpartner:
- Weiter zum Formular "Angaben zu versiegelten Flächen" (PDF-Datei)
- Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Iggingen, Telefonnummer: 07175 9208-0 und beim Gemeindeverwaltungsverband Leintal Frickenhofer-Höhe, Telefonnummer: 07175 99820-30.
Wasserhärte & pH-Wert
Wasserhärtebereich: 2
Wasserhärtegrad
- 13 in Iggingen und Brainkofen
- 14 in Schönhardt
pH-Wert: 7,47 bei 10,5 °C
Trinkwasserqualität in Iggingen, Brainkofen und Schönhardt
Hier können Sie sich, die PDF-Datei "Trinkwasserqualität in Schönhardt" und "Trinkwasserqualität in Brainkofen & Iggingen" downloaden.