Dienstleistungen: Gemeinde Iggingen

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Iggingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Dienstleistungen

Breitbandvorhaben - Mitfinanzierung beantragen

Das Land fördert den kommunalen Breitbandausbau in Baden-Württemberg über eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes.

Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines technologieneutralen und zukunftsfähigen Gigabitausbaus in Baden-Württemberg.

Der gewährte Fördersatz des Bundes wird durch die Mitfinanzierung des Landes auf einen Gesamtfördersatz von bis zu 90 Prozent der vom Bund festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben erhöht.

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind in Baden-Württemberg befindliche Gebietskörperschaften und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft.

Eine Zuwendung kann nur bewilligt werden für Maßnahmen, die nach:

  • dem Weiße-Flecken-Förderprogramm des Bundes
  • dem Graue-Flecken-Förderprogramm des Bundes
  • der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes

gefördert und für die ein entsprechender Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr beziehungsweise des von ihm beauftragten Projektträgers ergangen ist.

Verfahrensablauf

Sobald Sie vom Bund einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten haben, können Sie online einen Antrag auf Mitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg stellen.

1. Antragsstellung

  • Nutzen Sie den Onlineantrag.
  • Sie erhalten systemseitig eine Eingangsbestätigung in Ihr Servicekonto-Postfach. Per E-Mail wird Ihnen von der Bewilligungsstelle des Landes der Eingang zusätzlich bestätigt und das Aktenzeichen mitgeteilt.
  • Die weitere Kommunikation führt die Bewilligungsstelle mit Ihnen per E-Mail.

2. Vorhabensbeginn

  • Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gilt als erteilt, wenn das Bundesministerium für Digitales und Verkehr beziehungsweise der von ihm beauftragte Projektträger einen Zuwendungsbescheid erlassen oder seinerseits auf Antrag die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt hat. Der Vorhabensbeginn ist der Bewilligungsstelle des Landes formlos anzuzeigen.

3. Zuwendungsbescheid

  • Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt und die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wird der Zuwendungsbescheid erlassen.
  • Die Überreichung des Zuwendungsbescheids erfolgt in der Regel im Rahmen einer Übergaberunde mit dem stv. Ministerpräsidenten und Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Thomas Strobl.

4. Änderungsmitteilung

  • Sämtliche Änderungen des Förderprojektes, insbesondere auch Änderungen und Konkretisierungen des Zuwendungsbescheides des Bundes sowie Widerrufs- und Rücknahmeentscheidungen des Bundes, sind der Bewilligungsstelle des Landes unverzüglich per E-Mail anzuzeigen.

5. Mittelabruf

  • Auszahlungsanträge können beim Land eingereicht werden, sobald über den jeweiligen Auszahlungsantrag beim Bund entschieden wurde. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid des Landes.
  • Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Entscheidung des Bundes über die jeweilige Mittelanforderung beim Land einen Mittelabruf entsprechend des Projektfortschrittes zu beantragen.
  • Dazu füllen Sie das im Downloadbereich des Landes befindliche aktuellste Abrechnungsformular aus. Dieses schicken Sie mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die im Formular angegebene Stelle.
  • Die Auszahlungsstelle prüft die Mittelanforderung und weist den festgesetzten Betrag zur Auszahlung an.
  • Sie erhalten eine Auszahlungsmitteilung per E-Mail.

6. Verwendungsnachweis

  • Der Verwendungsnachweis ist gemäß Nummer 6.1 ANBest-Gk innerhalb von einem Jahr nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bei der Bewilligungsstelle einzureichen.
  • Nutzen Sie hierfür das im Downloadbereich des Landes befindliche aktuellste Abrechnungsformular. Dieses schicken Sie mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die im Formular angegebene Stelle.
  • Der Verwendungsnachweis besteht aus einer Mehrfertigung des an die Bewilligungsstelle des Bundes für die Förderung nach der jeweiligen Richtlinie gerichteten Verwendungsnachweises und dem Nachweis der Schlusszahlung des Bundes.
  • Bei Rückfragen kommt die zuständige Stelle auf Sie zu.
  • Die Auszahlungsstelle prüft den Verwendungsnachweis und weist den festgesetzten Betrag zur Schlusszahlung an.
  • Sie erhalten einen Festsetzungsbescheid mit Auszahlungsmitteilung per E-Mail.

Fristen

keine

Unterlagen

  • Kopien
    • des Antrags auf Förderung nach der Bundesbreitbandrichtlinie und dessen Finanzierungsplan
    • des vom Bund auf der Grundlage der Bundesbreitbandrichtlinie erteilten Zuwendungsbescheids mitsamt Anlagen
  • Dokumentation der Infrastruktur gemäß den GIS-Nebenbestimmungen
    • des Bundes für die Förderung nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes)
    • des Bundes für die Förderung nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021 (Graue-Flecken-Förderung)
    • Baden-Württemberg (GIS-NBest BW) für die Förderung nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30. Januar 2019 (Weiße-Flecken-Förderung)

Kosten

Antragstellung und Beratung: keine

Sonstiges

Zuwendungen des Landes sind freiwillige Leistungen, auf die es keinen Rechtsanspruch gibt.

Zuständigkeit

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Freigabevermerk

Stand: 13.10.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg