Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2027 – Jetzt Fördermöglichkeiten nutzen
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2027 – Jetzt Fördermöglichkeiten nutzen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt auch im Jahr 2027 mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zahlreiche private, gewerbliche und kommunale Projekte in den Städten und Gemeinden des ländlichen Raums.
Ziel des Programms ist es, die Ortskerne zu stärken, bestehenden Wohnraum zu erhalten und zu modernisieren, die Grundversorgung vor Ort zu sichern sowie Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu schaffen und zu erhalten.
Förderschwerpunkt Wohnen und Innenentwicklung
Besonders gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung und Modernisierung bestehender Gebäude sowie die Umnutzung leerstehender oder landwirtschaftlich nicht mehr genutzter Gebäude zu Wohnzwecken.
Für eigengenutzte Wohnprojekte gelten folgende Fördermöglichkeiten:
- Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen: bis zu 30 % Zuschuss, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit
- Umnutzungen bestehender Gebäude zu Wohnraum: bis zu 30 % Zuschuss, maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit
- Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern: bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit
Der Neubau von Einfamilienhäusern wird nicht gefördert.
Förderfähig sind auch Projekte in älteren, an den Ortskern angrenzenden Baugebieten, die bis in die 1970er Jahre erschlossen wurden.
Förderschwerpunkt Grundversorgung
Gefördert werden Einrichtungen und Unternehmen, die zur Versorgung der Bevölkerung beitragen. Hierzu zählen beispielsweise:
- Dorfläden
- Bäckereien
- Metzgereien
- Dorfgasthäuser
- Arztpraxen
- Apotheken
- weitere Einrichtungen der örtlichen Nahversorgung
Investitionen können mit einem Zuschuss von bis zu 30 % gefördert werden. Beim Einsatz überwiegend nachwachsender Rohstoffe, beispielsweise Holz als tragender Baustoff, kann sich der Fördersatz auf bis zu 35 % erhöhen.
Förderschwerpunkt Arbeiten
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten, die Arbeitsplätze schaffen oder sichern und zur Stärkung der örtlichen Wirtschaftsstruktur beitragen.
Insbesondere unterstützt werden:
- Betriebserweiterungen
- Modernisierungen
- Umnutzungen bestehender Gebäude
- Verlagerungen störender Betriebe aus Ortskernen
Die Förderung kann bis zu 15 % der förderfähigen Kosten betragen.
Zusätzlicher Förderbonus für nachhaltiges Bauen
Wer bei seinem Bauvorhaben überwiegend nachwachsende Rohstoffe, insbesondere Holz, als tragende Konstruktion verwendet, kann einen zusätzlichen Förderzuschlag von 5 % erhalten. Zudem sind in bestimmten Fällen höhere Förderhöchstbeträge möglich.
Anträge rechtzeitig vorbereiten
Die Förderanträge werden durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde beim Land Baden-Württemberg eingereicht. Deshalb müssen die vollständigen Antragsunterlagen einschließlich aller für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen spätestens bis zum 03.08.2026 bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Später eingehende oder unvollständige Anträge können für das Förderprogramm ELR 2027 nicht mehr berücksichtigt werden.
Wer ein Projekt plant und prüfen möchte, ob eine Förderung möglich ist, sollte frühzeitig Kontakt mit seiner Gemeindeverwaltung aufnehmen. Ansprechpartner ist der jeweilige Bürgermeister der Gemeinde. Dieser informiert über die Fördervoraussetzungen, das Antragsverfahren sowie die erforderlichen Unterlagen.
Wichtig: Mit einem Vorhaben darf grundsätzlich erst begonnen werden, nachdem die Entscheidung über die Aufnahme in das Förderprogramm getroffen wurde. Bereits begonnene Projekte können in der Regel nicht berücksichtigt werden.
Die Gemeinden Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen und Schechingen freuen sich auf zahlreiche Projektideen und innovative Vorhaben, die zur nachhaltigen Entwicklung und Stärkung unserer Region beitragen.

