Information zur Gewerbeanmeldung
Nachfolgend erhalten Sie wichtige Infos zu den Gewerbemeldungen.
Online-Meldeformulare stehen aktuell leider noch nicht zur Verfügung.
Wer muss sich anmelden?
- Grundsätzlich jeder Gewerbebetrieb, d.h. jede erlaubte, auf Gewinnerzielung und auf Dauer gerichtete selbstständige Tätigkeit.
- Ausnahmen: Freiberufler ( Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler, Journalisten, Schriftsteller, Land- und Forstwirte).
- Bei einer Personengesellschaft sind i.d.R. alle Gesellschafter zur Gewerbeanzeige verpflichtet.
- Bei einer GmbH sind der oder die Geschäftsführer anzeigepflichtig.
Wollen Sie sich in einem erlaubnispflichtigen Gewerbe selbstständig machen?
Trotz Gewerbefreiheit gibt es für verschiedene Gewerbezweige (Reisegewerbe, Personenbeförderung, Gaststätteninhaber, Versicherungs- und Finanzvermittlung,...) bestimmte Genehmigungspflichten (z.B. Handwerkskarte, Gaststättenerlaubnis, Erlaubniserteilung...).
Müssen Sie Ihr Unternehmen (eK, OHG, KG, GmbH...) in das Handelsregister eintragen lassen?
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht.
Wo muss man sich anmelden?
- Bei der Gemeinde, in der der Gewerbebetrieb angesiedelt ist.
- Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt an.
Was ist bei der Anmeldung erforderlich?
- Personalausweis
- Handelsregisterauszug
- Für Handwerker: Handwerkskarte
- Für Ausländer: Aufenthaltsgenehmigung
Wann muss man sich an-/ um- bzw. abmelden?
- Anmeldung: Als Zeitpunkt gilt das Datum, an dem Sie tatsächlich mit Ihrem Gewerbe beginnen. Eine Anmeldung ist auch bei Übernahme eines bereits bestehenden Betriebs durch Kauf, Pacht und Erbschaft sowie bei Umwandlung in eine andere Rechtsform vorzunehmen.
- Ummeldung: Bei der Verlegung eines Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie bei einem Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes.
- Abmeldung: Aufgabe des Gewerbebetriebs.
Über die Gewerbemeldung werden u.a. folgende Behörden informiert:
- Finanzamt (Sie erhalten daraufhin einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“)
- Gewerbeaufsichtsamt
- IHK Ostwürttemberg
- Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Industrie- & Handelskammer Ulm
Die Industrie- & Handelskammer Ulm präsentiert sich mit umfangreichen Seiten u. a. über Aus- & Weiterbildungen, Starthilfe bei der Unternehmensförderung, Energie & Umweltschutz u. v. m. im Internet. Ausführliche Informationen darüber und über andere Themen erhalten Sie auf der Homepage der Industrie- & Handelskammer Ulm.
Gründungswerkstatt Ostwürttemberg:
- Die erste Adresse für Ihren Gründungsprozess
- Weiter zur Homepage
Handwerkskammer Ulm
Die Handwerkskammer Ulm organisiert sich in regionalen und in berufsspezifischen Zusammenschlüssen, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts verwaltet werden. Umfangreiche Informationen über Aufgaben der Handwerkskammer und den Unterschied zur Industrie- & Handelskammer erhalten Sie auf der Homepage der Handwerkskammer Ulm.