Was ist bei einem Umzug zu erledigen?
Nachfolgende Informationen sind bei einem Umzug zu beachten:
Anmeldung bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt)
- Die Anmeldung/Ummeldung eines neuen Wohnsitzes muss innerhalb zwei Wochen nach Umzug beim zuständigen Einwohnermeldeamt erfolgen. Eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Einzugsdatum ist nicht möglich.
- Bringen Sie zur Anmeldung bitte alle gültigen Ausweisdokumente mit (Personalausweis, Reisepass, ggf. Ausweisdokumente Kinder).
- Die Abmeldung Ihres bisherigen Wohnortes erfolgt durch Ihr Einwohnermeldeamt. Ausnahme: Aufgabe eines Nebenwohnsitzes, Wegzug ins Ausland.
- Zieht Ihr Hund auch mit um? Melden Sie diesen bitte am alten Wohnort ab und am neuen Wohnort an.
Kraftfahrzeug ummelden
Bei jedem Wohnungswechsel ist eine Ummeldung Ihres KFZ bei der Zulassungsstelle erforderlich (auch bei Wohnungswechsel innerhalb Ihres Wohnortes). Ausweis mit geänderter Adresse und Fahrzeugpapiere sind vorzulegen.
Versorgungsbetriebe
(Wasser, Strom, Gas) verständigen und Zählerstände in der alten und neuen Wohnung ablesen.
Müllgebühren/GOA
Alle wichtigen Informationen zum Thema Abfallentsorgung erhalten Sie bei Ihrer Anmeldung im Einwohnermeldeamt.
Neue Adresse mitteilen:
- Krankenkasse, Versicherungen
- Rundfunkbeitrag
- Zeitungen, Zeitschriften
- Banken, Finanzamt, ggf. Arbeitsamt
- Arbeitgeber
- Familienkasse (Veränderungsmitteilung für Kindergeld)
- L-Bank (bei Bezug von Elterngeld)
- Rentenversicherung
- Vereine usw.
Nachsendeantrag
bei der Post stellen.
Telefonanbieter
informieren bzw. einen neuen Anschluss beantragen.
Schule/Kindergarten
- rechtzeitig informieren und Kinder an-/abmelden.
Gewerbe
am alten Wohnort abmelden und am neuen Wohnort anmelden.
Download
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