Seit 01. Juli 2020:
Gemeinsamen Gutachterausschusses „Schwäbisch Gmünd“
In der neuen Gutachterausschussverordnung wurde geregelt, dass für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung mindestens 1000 Kaufverträge pro Jahr in einer Kaufpreissammlung erfasst und ausgewertet werden müssen. Die vielen Gutachterausschüsse in kleinen Gemeinden haben nicht genügend Kauffälle. Daher wurde der gemeinsame Gutachterausschuss „Schwäbisch Gmünd“ gegründet. Die Gemeinden Eschach, Göggingen, Iggingen, Leinzell, Obergröningen, Schechingen, Waldstetten die Stadt Lorch und die Stadt Schwäbisch Gmünd bilden seit 1. Juli 2020 den gemeinsamen Gutachterausschuss „Schwäbisch Gmünd“.
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- Antrag Verkehrswertgutachten
Bodenrichtwerte Iggingen
Der gemeinsame Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd für die Ermittlung von Grundstückswerten in Bartholomä, Böbingen, Durlangen, Eschach, Göggingen, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertsofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot und Waldstetten hat gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2022 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.
Die Bodenrichtwerte für die neue Grundsteuer sind im Portal www.grundsteuer-bw.de oder www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw digital abrufbar.